Frauen kümmern sich zu wenig um Altersvorsorge

Viele Frauen interessieren sich kaum für Finanzen und sorgen nicht genug für den Ruhestand vor. Gerade für Frauen ist das Thema aber besonders wichtig, denn sie erhalten später oft zu wenig Rente. Frauen sollten sich deshalb rechtzeitig um ihre Altersvorsorge kümmern – je früher, desto besser.

Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigen: Frauen sind überproportional von Altersarmut bedroht. Während Männer im Jahr 2018 im Schnitt eine gesetzliche Rente von mehr als 1.100 Euro erhielten, mussten Frauen mit durchschnittlich nur rund 700 Euro pro Monat auskommen. Das reicht zum Leben kaum aus. Rund ein Drittel aller Bundesbürgerinnen in erwerbsfähigem Alter sorgt überhaupt nicht privat vor, das zeigt die Statistik, obwohl Vater Staat die private Altersvorsorge kräftig mit Zulagen und Steuervorteilen unterstützt. Davon profitieren junge Singlefrauen mit offener Lebensplanung genauso wie Mütter, die zusätzlich hohe Kinderprämien einstreichen. Wegen der konkurrenzlosen staatlichen Förderung eignen sich vor allem Riesterprodukte oft hervorragend als Privatvorsorge für weibliche Bundesbürger. Dank der Zuschüsse lässt sich schon mit kleinen Sparraten ansehnliches Vorsorgekapital aufbauen. Förderfähig sind private Rentenversicherungen mit späterer Garantierente, aber auch betriebliche Altersvorsorge oder Fondspolicen, die häufig mehr Rendite bringen als konservative Geldanlagen.

Gut verdienende Frauen können auch nach dem Basisrenten-Modell vorsorgen und hohe Steuervergünstigungen nutzen. Beiträge zu einer Basisrente lassen sich ab dem ersten Euro zu einem jährlich steigenden Prozentsatz als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen, egal ob die steuerliche Höchstgrenze für Sonderausgaben bereits ausgeschöpft ist oder nicht. Das mit staatlicher Hilfe angesparte Kapital ist sowohl in der Riester- wie auch in der Basisrente übrigens erstklassig geschützt. Selbst wenn man irgendwann auf Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angewiesen sein sollte, darf das Vorsorgekapital von der leistenden Behörde nicht angetastet werden, es bleibt voll für die spätere Privatrente erhalten.

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