Naturkatastrophen, Unruhen oder plötzliche Krisen am Urlaubsort – viele fragen sich: Kann ich meine Pauschalreise einfach kostenlos stornieren? Wann greift das Recht auf Rücktritt wegen „höherer Gewalt“, und wann gibt es den vollen Reisepreis zurück?
Unwetter in Asien, Unruhen im Nahen Osten oder Ausschreitungen in den USA: Immer wieder sagen Urlauber ihre Reisen ab, weil sie sich Sorgen um Naturkatastrophen oder politische Konflikte machen. Pauschalreisen kann man kostenfrei stornieren, wenn unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse die Reise erheblich gefährden, erschweren oder unmöglich machen. Dazu gehören zum Beispiel schwere Erd- oder Seebeben, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen – aber auch Kriege, flächendeckende politische Unruhen oder Krankheitsepidemien am Reiseziel. Nicht darunter fallen räumlich eng begrenzte Proteste oder einzelne Anschläge, sie gelten meist als normales Lebensrisiko. Kommt es jedoch direkt am Reiseziel zu akuter Gefahr oder wird eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen, ist ein Rücktritt gerechtfertigt.
Tritt ein solcher Fall vor der Reise ein, muss der Veranstalter den Reisepreis ohne Abzüge zurückzahlen. Ein Angebot, auf ein anderes Reiseziel umzubuchen, muss man nicht annehmen. Passiert das Problem während der Reise und muss man abbrechen, gibt es nur eine anteilige Rückerstattung; bereits genutzte Leistungen kann der Veranstalter einbehalten. Enthält der Pauschalvertrag An- und Abreise, muss der Veranstalter auch die außerplanmäßige Rückreise organisieren. Mehrkosten dürfen nicht auf den Reisenden abgewälzt werden.
Wichtig: Das Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt gilt nur für Pauschalreisen, also Reisen, die als Gesamtpaket aus Flug, Unterkunft und ggf. weiteren Leistungen gebucht wurden. Für einzeln gebuchte Flüge oder Hotels gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht, hier muss man auf Kulanz des Anbieters oder eine Reiserücktrittsversicherung hoffen. Und: Wer die Reise aus persönlichen Gründen absagt – etwa wegen Krankheit, Unfall oder Tod eines Angehörigen – hat kein Recht auf kostenlose Stornierung. Hier kommt eine Reiserücktrittsversicherung ins Spiel. Sie übernimmt die Stornogebühren, wenn man selbst erkrankt, einen Unfall erleidet, ein naher Angehöriger stirbt oder man wegen unvorhergesehener Ereignisse wie Einbruch, Brand oder Unwetterschäden die Wohnung nicht verlassen kann.


