1. März: Stichtag für das neue Versicherungskennzeichen

Moped- und Rollerfahrer sollten sich den 1. März fett im Kalender anstreichen: Das bisherige blaue Versicherungskennzeichen muss bis zum diesem Termin gegen das neue grüne Schild für 2022 ausgetauscht werden. Achtung: Wer weiter dem alten Kennzeichen unterwegs ist, verliert den Haftpflichtschutz und macht sich sogar strafbar.

Für Mofas, Mopeds, E-Roller, Scooter und schnelle S-Pedelecs ist der Haftpflichtschutz gesetzlich vorgeschrieben. Das Versicherungskennzeichen gilt jeweils für ein Jahr, die Farben wechseln im Rhythmus grün – schwarz – blau. Das grüne Schild für 2022 ist nicht mit dem von 2019 zu verwechseln, denn neben der Kennzeichen-Nummer ist auch das Gültigkeitsjahr aufgedruckt. Wer nach dem 1. März 2022 noch mit dem blauen Kennzeichen für 2021 unterwegs ist, fährt unversichert und zahlt im Ernstfall alle selbst verursachten Schäden aus der eigenen Tasche. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Der mit dem Versicherungskennzeichen erworbene Haftpflichtschutz springt zum Beispiel ein, wenn man mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht oder Fußgänger verletzt. Das ist wichtig, denn schon eine kleine Unachtsamkeit kann auf der Straße teure Folgen haben. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme bis zu 100 Mio. Euro je Schadensfall und bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person.

Schließt man zusätzlich zur Haftpflicht einen Teilkaskoschutz ab, ist auch das eigene Fahrzeug unter anderem gegen Diebstahl, Brand und Unwetterschäden versichert. Unser Tipp: Das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette gibt es beim Versicherer oder auch direkt bei uns. Als Minderjähriger braucht man für den Vertragsabschluss die Unterschrift der Eltern. Mit Blick auf die Kosten ist Moped fahren jedenfalls ein günstiges Vergnügen: Das Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder bis 45 km/h ist schon ab rund 50 Euro im Jahr zu haben.

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