Frachtführerhaftung in der Landwirtschaft

Wurde bisher beispielsweise mit dem Ladewagen die Grasernte auf dem Feld aufgenommen und zum Hof transportiert, war hierfür keine Genehmigung notwendig. Das Verkehrsministerium hat nun klargestellt, dass auch Beförderungen, die im Vorfeld oder im Nachgang von Arbeitsleistungen erbracht werden, der Erlaubnispflicht des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) unterliegen.

Lohnunternehmer sollten sich nicht zu lange Zeit lassen mit der Beantragung einer GüKG-Erlaubnis. Denn die Erntesaison ist in vollem Gange und die Polizei hat die Kontrollen von Landwirtschaftsfahrzeugen seit dem 1. Juni verstärkt.
Die Frachtführer-Haftungsversicherung ist aber nicht nur für den Erhalt der Erlaubnis wichtig! Es besteht Versicherungsschutz bei einer Beschädigung der Ladung, aber auch für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Wichtig zu wissen: Nicht nur der Lohnunternehmer ist für die Einhaltung des GüKG verantwortlich, verantwortlich ist auch der Auftraggeber. Er darf keine Aufträge an Unternehmer ohne GüKG-Erlaubnis vergeben!

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