Ein Senior verliert durch den sogenannten Enkeltrick viel Geld. Doch haftet die Bank, wenn sie trotz möglicher Warnzeichen einen hohen Betrag auszahlt? Ein Urteil des OLG Nürnberg zeigt, wo die Verantwortung der Bank endet und die Eigenverantwortung des Kunden beginnt.
Ein 84-jähriger Mann fiel einem klassischen Enkeltrick zum Opfer: Innerhalb kurzer Zeit hob er bei seiner Bank 83.000 Euro ab, überzeugt davon, das Geld seiner Enkelin zu übergeben. Tatsächlich handelte es sich um Betrüger, die ihn telefonisch getäuscht hatten. Nach dem Verlust forderte der Senior Schadensersatz von seiner Bank – sie habe ihn nicht ausreichend gewarnt und damit gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen. Doch das Gericht sah keine Pflichtverletzung. Die Bankmitarbeiterin hatte den Mann mehrfach auf die Gefahr eines Betrugs hingewiesen. Dieser habe jedoch plausible Erklärungen abgegeben und erklärt, den Enkeltrick zu kennen. Unter diesen Umständen durfte die Bank davon ausgehen, dass der Kunde die Situation verstand und bewusst handelte, so das Gericht. Eine Bank sei grundsätzlich verpflichtet, Kundenguthaben auf Wunsch auszuzahlen. Sie darf nicht allein wegen einer ungewöhnlich hohen Summe die Auszahlung verweigern.
Eine besondere Warn- oder Interventionspflicht entsteht erst, wenn eindeutige Hinweise auf einen Betrug vorliegen – etwa wenn der Kunde auffällig verunsichert wirkt, widersprüchliche Angaben macht oder eine Person im Hintergrund offensichtlich Einfluss nimmt. Solche Anzeichen hätten im vorliegenden Fall nicht bestanden. Auch das hohe Alter des Mannes oder die Höhe des Betrages reichten nach Ansicht der Richter nicht aus, um den Verdacht eines Betrugs zu begründen (OLG Nürnberg, Az. 14 U 2275/22). Für Verbraucher bedeutet das: Wer größere Bargeldbeträge abheben oder auf ungewöhnliche Forderungen reagieren soll, sollte aufmerksam bleiben und im Zweifel Angehörige oder die Polizei kontaktieren. Ein offenes Gespräch mit der Bank oder ein kurzer Kontrollanruf bei den vermeintlichen Verwandten hilft, teure Fehler zu vermeiden.


