Die Hausratversicherung

Ihr Zuhause statten Sie oftmals nicht nur mit guten Ideen, sondern auch mit viel Geld aus: Sie investieren in Kleidung, Geschirr, Fernseher, Stereoanlage, Einrichtungsgegenstände usw. Doch es gibt viele Risiken, die Ihr Eigentum im Haus bedrohen: von Sturm über Feuer und Leitungswasser bis zum Einbruch.
Vandalismus
Niemand kann es vorhersehen und doch passiert es jeden Tag. In Deutschland werden im Jahr weit mehr als 100.000 Einbruchsdiebstähle gemeldet. Und oftmals stellt sich nach dem ersten Schock heraus, dass neben dem eigentlichen Raub die Verwüstung Ihrer eigenen vier Wände das größere Übel ist. Vandalismus kann Sie teuer zu stehen kommen.
Passender Schutz
Die Hausratversicherung gibt Ihrem Zuhause immer den passenden Schutz. Mit Versicherungsleistungen gegen die Folgen von Feuer und Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus können Sie sich auch gegen Sturm und Hagelschäden sowie weitere Elementarschäden – zum Beispiel ausgelöst durch Überschwemmungen oder Erdrutsch – absichern und zahlt Ihnen dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Wertsachen unterliegen einer Sonderregelung. Normalerweise sind bis zu 20 oder auch 25 Prozent der Versicherungssumme mitversichert.
Vorsicht Unterversicherung
Um die richtige Versicherungssumme zu berechnen, gibt es eine Faustregel, die aber - etwa wenn Sie viele Antiquitäten oder teure Elektrogeräte besitzen - abgewandelt werden muss. Die richtige Versicherungssumme sollte nach dem aktuellen Neuwert berechnet werden. Multiplizieren Sie die Wohnfläche in Quadratmetern mit 600 bis 750 Euro - und Sie erhalten einen ersten Richtwert zur Versicherungssumme. Das entbindet Sie aber nicht von der Pflicht, Ihren Hausrat richtig zu berechnen. Alles, was Sie aus Ihrer Wohnung im Umzugsfalle heraustragen, das ist die Menge Ihres Hausrates und dazu passend der Wert.
Was passiert bei Unterversicherung
Sind Sie unterversichert, so bedeutet das, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der faktische Wert Ihres Hausrats. Kommt es zum Schadensfall und der Versicherer stellt beispielsweise eine Unterversicherung von 50 Prozent fest, kann er die Ersatzzahlungen ebenfalls um 50 Prozent kürzen.
Unsere Leistungen:
Wir helfen bei der Ermittlung der Versicherungssumme und helfen über die Hürden der Überversicherung [VVG § 51] und der Unterversicherung [VVG § 56].