Die Rechtsschutzversicherung
Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen die andere! Dabei sind Sie heute auf die sachkundige Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen. Je nach Versicherungsumfang können Sie den Anwalt Ihres Vertrauens wählen, der Sie berät, vertritt und erforderlichenfalls auch einen Prozess für Sie führt.
Das Risiko von Rechtsstreitigkeiten
Sie stehen mit beiden Beinen im Leben, sind verheiratet oder leben mit einem Partner zusammen. Vielleicht haben Sie auch Kinder, die noch zu Hause wohnen, zur Schule gehen, sich in der Ausbildung oder im Studium befinden. Sie selbst und evtl. auch Ihr Partner gehen einer selbstständigen oder nichtselbstständigen Tätigkeit nach.
Ärger im Privatleben oder am Arbeitsplatz können schneller entstehen als Ihnen lieb ist. Und mit der Anzahl der Familienmitglieder erhöht sich das Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Wenn Sie einen Rechtsstreit nicht aus eigener Tasche finanzieren wollen, ist eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung unumgänglich.
Die Grundlagen: Sie fühlen sich bei einem Streitfall im Recht, scheuen aber aus Kostengründen den Gang vor Gericht? Die Rechtsschutzversicherung dient dazu, dass Sie nicht klein beigeben müssen. Sie sichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreits ab. Bis zu einer vorher vereinbarten Summe trägt die Versicherungsgesellschaft die Kosten.
Welche Arten von Rechtsschutz gibt es?
Man kann die verschiedenen Arten von Rechtsschutzversicherungen in vier Bereiche unterteilen: Verkehr, Privates, Beruf und Haus bzw. Wohnung. Zu diesen Bereichen bieten Gesellschaften unterschiedliche Policen an. Informieren Sie sich und lassen Sie sich individuell beraten. Versichern können sich alle nicht-selbstständigen Personen. Ehegatten und Kinder (minderjährig oder volljährig und in der Ausbildung) sind ganz automatisch mitversichert.
Leistungsumfang: Die Rechtsschutzversicherung bezahlt im Streitfall Ihre Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Beklagter oder Kläger sind, ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren oder ob die Kosten in einem Vergleich geteilt werden. Gebühren für anwaltliche Beratung übernimmt der Versicherer auch, wenn Sie sich mit dem Gegner ohne Prozess und friedlich einigen. Zusätzlich zahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in manchen Bundesländern bei geringem Streitwert oder bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben sind.
Wenn Sie selber klagen wollen, behält sich der Rechtsschutzversicherer allerdings vor, die Erfolgsaussichten zu prüfen: Die Kosten für eine aussichtslose Klage muss er nicht übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind in vielen Tarifen beispielsweise Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien oder Klagen gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen. Bei Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden, zahlt keine Versicherungsgesellschaft.
Der richtige Vertrag: Sollten Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung entschieden haben, sehen Sie sich mit einer Fülle von Tarifen und Anbietern konfrontiert. Dazu kommt, dass die Rechtschutzversicherung verschiedenste Bereiche umfasst - Verkehr, Privates, Arbeit und Wohnung. Aus diesen Bereichen können Sie sich Ihren individuellen Schutz zusammenstellen und ihn auf ihre persönliche Situation anpassen. So ist der Arbeitsrechtsschutz für Berufstätige eine sinnvolle Sache, für Rentner dagegen eine überflüssige Police.
Schutz für mehrere Personen :Darüber hinaus können Sie auch den Personenkreis variieren, der durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgesichert ist. Einige Gesellschaften bieten neben Singletarifen auch Familientarife an. Informieren Sie sich also und lassen Sie sich bei uns beraten.
Unsere Leistungen: Anwaltshotline, freie Anwaltswahl, unbegrenzte Deckungssumme, weil die Begrenzungen immer häufiger nicht mehr ausreichen.