Firmenrechtsschutz-Versicherung
Sich wehren ...
Als Inhaber einer
Firma leben und arbeiten Sie in einem Umfeld, in dem rechtliche Auseinandersetzungen
heute die Regel sind. Ob es sich um Klagen wegen Verdienstausfall, Prozesse
vor Arbeitsgerichten oder Sozialgerichten oder um einen Streit mit dem
Mieter oder Vermieter handelt, Sie tragen das finanzielle Risiko eines
Rechtsstreites – der oftmals mehr kostet als die Sache Wert ist.
... und um sein gutes Recht kämpfen
Eine Firmenrechtsschutzversicherung
kann umfassen:
- den Grundrechtsschutz für Firmen und freie Berufe (ohne Vertragsrechtsschutz) einschließlich Arbeitsrechtsschutz
- den Verkehrsrechtsschutz für die Fahrzeuge der Firma
- den Privatrechtsschutz des Inhabers und seiner Familie (einschließlich Vertragsrechtsschutz)
- den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die Gewerbeeinheit.
Darüber hinaus gibt es auch noch Rechtsschutzangebote für spezielle Berufsgruppen wie Geschäftsführer, Steuerberater, Notare & Anwälte, freiberuflich tätige Ärzte oder Apotheker.
Leistungsumfang: Die Rechtsschutzversicherung bezahlt im Streitfall Ihre Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Beklagter oder Kläger sind, ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren oder ob die Kosten in einem Vergleich geteilt werden. Gebühren für anwaltliche Beratung übernimmt der Versicherer auch, wenn Sie sich mit dem Gegner ohne Prozess und friedlich einigen. Zusätzlich zahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in manchen Bundesländern bei geringem Streitwert oder bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben sind.
Wenn Sie selber klagen wollen, behält sich der Rechtsschutzversicherer
allerdings vor, die Erfolgsaussichten zu prüfen: Die Kosten für
eine aussichtslose Klage muss er nicht übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen
sind in vielen Tarifen beispielsweise Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten,
Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien oder Klagen
gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen. Bei Rechtsstreitigkeiten,
die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden, zahlt keine Versicherungsgesellschaft.
Wir bieten auch Strafrechtschutz für Betriebsinhaber
und leitende Angestellte an, der bislang immer ein Ausschluß war.