Firmenrechtsschutz-Versicherung

Sich wehren ...

Als Inhaber einer Firma leben und arbeiten Sie in einem Umfeld, in dem rechtliche Auseinandersetzungen heute die Regel sind. Ob es sich um Klagen wegen Verdienstausfall, Prozesse vor Arbeitsgerichten oder Sozialgerichten oder um einen Streit mit dem Mieter oder Vermieter handelt, Sie tragen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreites – der oftmals mehr kostet als die Sache Wert ist.

... und um sein gutes Recht kämpfen

Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann umfassen:

  • den Grundrechtsschutz für Firmen und freie Berufe (ohne Vertragsrechtsschutz) einschließlich Arbeitsrechtsschutz
  • den Verkehrsrechtsschutz für die Fahrzeuge der Firma
  • den Privatrechtsschutz des Inhabers und seiner Familie (einschließlich Vertragsrechtsschutz)
  • den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die Gewerbeeinheit.



Darüber hinaus gibt es auch noch Rechtsschutzangebote für spezielle Berufsgruppen wie Geschäftsführer, Steuerberater, Notare & Anwälte, freiberuflich tätige Ärzte oder Apotheker.

Leistungsumfang: Die Rechtsschutzversicherung bezahlt im Streitfall Ihre Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Beklagter oder Kläger sind, ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren oder ob die Kosten in einem Vergleich geteilt werden. Gebühren für anwaltliche Beratung übernimmt der Versicherer auch, wenn Sie sich mit dem Gegner ohne Prozess und friedlich einigen. Zusätzlich zahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in manchen Bundesländern bei geringem Streitwert oder bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben sind.

Wenn Sie selber klagen wollen, behält sich der Rechtsschutzversicherer allerdings vor, die Erfolgsaussichten zu prüfen: Die Kosten für eine aussichtslose Klage muss er nicht übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind in vielen Tarifen beispielsweise Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien oder Klagen gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen. Bei Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden, zahlt keine Versicherungsgesellschaft.
Wir bieten auch Strafrechtschutz für Betriebsinhaber und leitende Angestellte an, der bislang immer ein Ausschluß war.