Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Haftpflichtschaden im Betrieb kann die Existenz kosten ...

Laut Gesetz muss jeder für Schäden aufkommen, die er anderen zufügt. Und das in unbegrenzter Höhe. Das gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Geschäftsleben. Als Betriebsinhaber oder Selbstständiger sind Sie und Ihre Betriebsangehörigen zum Schadenersatz verpflichtet, wenn bei Ihrer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten Personen- oder Sachschäden zugefügt werden.

... oder eine Nachricht an Ihre Betriebs-Haftpflichtversicherung

Bei einer maßgeschneiderten gewerblichen Haftpflichtversicherung wird ein auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Betriebes abgestimmter Versicherungsschutz zusammengestellt. Die Leistungen sind abhängig vom Berufszweig, in dem Sie tätig sind. Der umfassende Versicherungsschutz tritt u.a. in den Bereichen ein, für die Sie auf Grund der Gesetzeslage haften wie

  • gesetzliche Haftung wegen Verschuldens
  • gesetzliche Haftung bei Arbeitsunfällen
  • gesetzliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht
  • gesetzliche Haftung wegen Umweltschäden.

Auch wenn Sie Erfahrung in der Unternehmensführung haben - Sie sind nicht davor gefeit, dass Dritten durch Ihr Unternehmen großer Schaden entsteht. Das Problem: Sie haften als Unternehmer für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden unmittelbar. Aus diesem Grund sind sogar einige Berufsgruppen zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Weil diese Gruppen eine besondere Verantwortung tragen, müssen Sie auch in einen besonderen Versicherungsschutz investieren.

Einige Beispiele: Jede Firma muß das Betriebstättenrisiko versichern. Darüber hinaus gibt es dann zusätzlich speziellen Schutz für:

Beratende Berufe wie Anwälte, Notare, Richter oder Steuerberater, Vermögensverwalter, Wohnungsverwalter, die eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung vorhalten müssen.

Produzierende Gewerbe, die eigene Ware herstellen und / oder in Umlauf bringen. Diese Firmen müssen eine Produkthaftpflicht-Versicherung vorhalten.

Betriebe, die mit Schadstoffen in großen Mengen (oberhalb von 200 Liter je Gebinde) hantieren, müssen eine Umwelthaftpflicht-Versicherung vorhalten.

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