Doppelversicherung bei Anhängerschäden

Nach einer neuen Entscheidung des BGH ist bei KFZ-Haftpflichtschäden, an denen ein Gespann (alle Arten von Anhängern an PKW, Nutzfahrzeugen usw., also auch Wohnwagen) beteiligt ist, nicht mehr grundsätzlich die Versicherung des Zugfahrzeuges allein für die Regulierung zuständig.

Vielmehr ist von einer Doppelversicherung auszugehen, so dass die Schadenaufwendungen für KFZ-Haftpflichtschäden zukünftig mit der Versicherung des Anhängers geteilt werden.

Die Abwicklung (Regulierung) erfolgt jedoch zunächst aus der Police des ziehenden Fahrzeuges und wird danach mit der Versicherung des Anhängers geteilt. Bei der Aufnahme von KFZ-Haftpflichtschäden von Kraftfahrzeugen wird daher ab sofort nach angekoppelten Anhängern und gegebenenfalls nach deren Versicherung gefragt.