Gesundheitsreform 2011

In der Diskussion um die Reform des Gesundheitswesens ist eine weitere Runde abgeschlossen worden: Die Gesundheitsreform 2011 ist verabschiedet. Unter anderem wurden die Wechselmöglichkeiten für alle, die von der gesetzlichen auf die private Krankenversicherung umsatteln wollen, vereinfacht. Seit 1. Januar 2011 können dank der Reform viele GKV-Mitglieder eigenverantwortlich entscheiden, wem sie die Versorgung ihres höchsten Gutes – ihrer Gesundheit – anvertrauen. Die bisherige 3-Jahres-Regelung wurde auf das einjährige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze zurückgenommen. D.h., ab 2011 reicht es, wen ein Arbeitnehmer 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze (49.500,- EUR) verdient, um in die Privatversicherung wechseln zu können. Schon wer im Jahr 2010 mehr als 49.950,- EUR verdient hat, kann seit Januar 2011 wechseln.